Teilprojekt Antiziganistische Kontinuitäten in Baden-Württemberg nach 1945

Antiziganistische Kontinuitäten in Baden-Württemberg nach 1945

Der Zusammenbruch des nationalsozialistischen Regimes bedeutete für die deutschen Sinti und Roma keineswegs ein Ende von Diskriminierung, denn vor allem auf staatlicher Ebene waren antiziganistische Vorurteilsstrukturen weiterhin handlungsleitend. 

Der NS-Völkermord an der Minderheit wurde von Behörden, Politik und Gesellschaft jahrzehntelang nicht anerkannt. Besonders im Polizeiapparat lassen sich personelle wie ideologische Kontinuitäten feststellen. Das Projekt untersucht, wie Behörden und staatliche Mitarbeiter des Landes Baden-Württemberg an vormalige Praktiken der Ausgrenzung und Kriminalisierung von Sinti und Roma anknüpften. Ein besonderer Fokus liegt auf der Frage, inwieweit sich antiziganistische Denkmuster auf die finanzielle Entschädigung der Völkermordüberlebenden auswirkten. Darüber hinaus geht das Vorhaben auf diskriminierende Diskurse und Exklusionsprozesse im Bereich der Legislative, auf kommunaler Ebene sowie im Bereich von Wissenschaft und Universität ein. Nicht zuletzt widmet sich das Projekt der justiziellen Ahndung der nationalsozialistischen Gewaltverbrechen und dem Umgang mit jenen vormaligen Beamten, die den NS-Völkermord mit ins Werk gesetzt hatten.

Das Forschungsvorhaben wird von der Baden-Württemberg Stiftung gefördert und ist Teil des an den Universitäten Heidelberg und Stuttgart angesiedelten Verbundforschungsprojekts „Reintegration, Schuldzuweisung und Entschädigung – Bewältigung und Nicht-Bewältigung der NS-Vergangenheit in den drei Vorgängerländern Baden-Württembergs 1945-1952“.

Deckblatt einer Akte aus dem Generallandesarchiv Karlsruhe

Ehem. Projektmitarbeiter:innen:

  • Laura Hankeln, M.A.
  • Christian Kelch, M.A. (†)
  • Joey Rauschenberger, M.A.