Stellungnahme in Parlamentsausschuss Debatte über lange verleugnete NS-Opfer
Auf der 25. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien im Deutschen Bundestag fand am Mittwoch, den 8. Juli 2026, ein Austausch über eine lange verleugnete Opfergruppe des Nationalsozialismus statt. Dabei ging es um die Menschen, die unter den stigmatisierenden Kategorien „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“ verfolgt worden waren. Unsere Mitarbeiterin Dr. Karola Fings, Leiterin der Projekte „Enzyklopädie des NS-Völkermordes an den Sinti und Roma in Europa“ und „Edition zum NS-Völkermord an den Sinti und Roma in Europa“ trat in der Sitzung als Sachverständige auf.
Nach Kriegsende hatten die Angehörigen dieser sehr heterogenen Opfergruppe, die in Konzentrationslagern mit schwarzen oder grünen Winkeln markiert worden waren, kein Anrecht auf Entschädigung. Erst am 13. Februar 2020 beschloss der Deutsche Bundestag ihre offizielle Anerkennung als Opfer des NS-Regimes. Mit diesem Beschluss regte das Parlament Maßnahmen an, mit denen die Opfergruppe „stärker in das öffentliche Bewusstsein“ gerückt werden und einen „angemessenen Platz im staatlichen Erinnern“ erhalten sollte (Drucksache 19/14342).
Die Mitglieder des Ausschusses für Kultur und Medien sowie Staatsminister Dr. Wolfram Weimer, Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien, debattierten nun mit den geladenen Sachverständigen über die weitere Umsetzung der im Bundestagsbeschluss angeregten Maßnahmen. Neben Dr. Karola Fings fungierten in der Sitzung Prof. Dr. Axel Drecoll, Direktor der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten und Leiter der Gedenkstätte Sachsenhausen, Ines Eichmüller, Vorsitzende des Verbandes für das Erinnern an die verleugneten Opfer des Nationalsozialismus (vevon), und Prof. Dr. Oliver von Wrochem, Leiter der KZ-Gedenkstätte Neuengamme, als Sachverständige.
Dr. Karola Fings hob die Bedeutung eines „etablierten, fachlich gesicherten Wissenskanons“ für das öffentliche Bewusstsein und die staatliche Erinnerung hervor, den es hinsichtlich dieser Opfergruppe erst aufzubauen und zu etablieren gelte. Darüber hinaus unterstrich die Historikerin, dass der Aufarbeitungsprozess in Zusammenarbeit mit Angehörigen und/oder Verbänden von Angehörigen erfolgen sollte. Wesentlich dafür sei auch eine „angemessene Repräsentation der Opfergruppe im öffentlichen Raum“, da ein Denkmal dazu beitragen könne, diese Opfergruppe „aus einer jahrzehntelangen Tabuzone“ herauszuholen.
Insbesondere wies Karola Fings darauf hin, dass unter denjenigen, die seit 1938 aufgrund des „Grundlegenden Erlasses über die vorbeugende Verbrechensbekämpfung“ vom 14. Dezember 1937 in Konzentrationslager verschleppt wurden, auch Sinti und Roma waren. Grundlage für deren totale Erfassung und Deportation bildeten jedoch die „Nürnberger Rassegesetze“, weshalb Sinti und Roma später familienweise deportiert und Opfer eines Völkermords wurden. Eine weitere identifizierbare größere Gruppe unter den als „asozial“ Verfolgten sind die Jenischen, die als „Fahrende“ in das Visier der Rassenhygienischen Forschungsstelle gerieten. Etliche bekannte Einzelfälle lassen vermuten, dass ein überproportional hoher Anteil der Jenischen von Verfolgung betroffen war, beispielsweise von Berufsverboten, Verschleppungen in Konzentrationslager, Kindswegnahmen, Festsetzungen, Deportationen im Zusammenhang mit der Deportation deutscher Sinti und Roma oder Zwangssterilisationen. Die Verfolgung zerstörte viele Familien und hatte gravierende Folgen für die Überlebenden und deren Angehörige, die nach 1945 weiter antiziganistischer Diskriminierung ausgesetzt waren.
Karola Fings betonte, dass die Spezifik der Verfolgung der Jenischen in Forschung und Erinnerung noch weitgehend ausgeblendet werde. Deshalb empfahl sie, wissenschaftlich grundierte, communitybasierte biographische Studien zu dieser Verfolgtengruppe vorzunehmen.
Die Debatte im Ausschuss für Kultur und Medien können Sie hier ansehen:
25. Sitzung – Lange verleugnete NS-Opfer
Die Stellungnahme von Dr. Karola Fings finden Sie hier: