Projekt Edition zum NS-Völkermord an den Sinti und Roma in Europa

Das auf neun Jahre angelegte Vorhaben (2026–2034) wird von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) gefördert. Es führt Quellen zur nationalsozialistischen Verfolgung und Ermordung der Sinti und Roma in Europa zusammen und macht sie für Forschung und Öffentlichkeit zugänglich. Publiziert werden erstmals alle für die verschiedenen Tatkomplexe des Völkermordes relevanten Schriftstücke aus dem Verwaltungs- und Verfolgungsapparat. Diese werden konsequent gerahmt durch Quellen aus der Perspektive der Opfer.

Ziel der digitalen Edition ist es, alle Verfolgungsprozesse von der rassistischen Stigmatisierung bis hin zum Mord in den Vernichtungslagern abzubilden. Geografisch umfasst die Edition sämtliche Länder, in denen Sinti und Roma unter deutscher Vorherrschaft oder durch mit Deutschland verbündete Staaten verfolgt wurden. Darüber hinaus werden auch neutrale Staaten sowie die westlichen Kriegsgegner des Deutschen Reiches einbezogen. Das Projekt wird in Kooperation mit dem Bereich Digitale Forschungsinfrastrukturen an der Freien Universität Berlin umgesetzt und basiert maßgeblich auf der digitalen „Enzyklopädie des NS-Völkermordes an den Sinti und Roma in Europa“, die seit Juli 2020 ebenfalls an der Forschungsstelle Antiziganismus entsteht.

Zur Enzyklopädie des NS-Völkermordes an den Sinti und Roma in Europa

Zu sehen ist die erste Seite eines schriftlichen Protestbriefes. Das Dokument stammt vom 12. Mai 1938. Verfasst wurde es von sieben Roma aus dem österreichischen Burgenland. Der Brief richtet sich an die damalige Reichsregierung.

Das Projekt wird wissenschaftlich geleitet von Dr. Karola Fings. Mit ihr steuern Prof. Dr. Tanja Penter, Dr. Frank Reuter, Prof. Dr. Katja Patzel-Mattern und Dr. Brigitte Grote (FU Berlin) das Langfristvorhaben, das sich auf ein Netzwerk von mehr als 100 Expertinnen und Experten aus 26 Ländern stützt. Begleitet wird die Erarbeitung der digitalen Edition überdies durch einen internationalen wissenschaftlichen Beirat.

Das Bild zeigt eine behördliche Anordnung der Kriminalpolizei aus dem Herbst 1939. Die Anordnung fußt auf dem sogenannten Festsetzungserlass. Dieser Erlass bestimmte, dass Sinti und Roma ihren Wohn- oder Aufenthaltsort nicht mehr verlassen durften.